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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds sollte Anlass sein zu einem grundlegenden Umsteuern in der Klimapolitik.

Kein Geld für nichts mehr da? Mitte November hat das Bundesverfassungsgericht die „Verschiebung“ von 60 Milliarden Euro nicht benötigter Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes für nichtig erklärt. Seither scheint guter Rat teuer - vor allem in der Klimapolitik, denn diese finanziert sich in Deutschland maßgeblich aus besagtem Fonds.

In einer solchen Lage sollte Deutschland beherzt die Flucht nach vorn antreten. Denn das Urteil des Verfassungsgerichts bietet die Chance für einen Paradigmenwechsel beim Klimaschutz, wie wir ihn fordern. Kern der Kursänderung sollten harte Emissionsobergenzen sein, wie sie auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung in seinem Zweijahresgutachten 2022 angeregt hat. Förderungen können dann auf die Bürger konzentriert werden, die diese tatsächlich benötigen. Näheres dazu haben wir nun in einem neuen Hintergrundpapier zusammengefasst, das auf unserer Homepage zum Download bereitsteht.

Unsere Kernforderungen für 2024 und 2025 lauten:

  1. Nationalen Emissionshandel scharf stellen

Deutschland sollte den nationalen Emissionshandel (nEHS) 2025 scharf stellen. Dies bedeutet eine Versteigerung der Zertifikate ohne Preisobergrenze. Die Zertifikatemenge ergibt sich dabei aus dem Klimaschutzgesetz Anlage 2.

Mit der so gedeckelten Zertifikatemenge halten wir unsere CO2-Ziele bei Wärme und Verkehr ab 2025 ein. Dies ist besonders wichtig nach der Aufweichung der Sektorziele.

2. Vollständiges Klimageld einführen

Der CO2-Preis in einem „scharf gestellten“ Emissionshandel ist genau so hoch wie nötig, um die Klimaziele einzuhalten. Solch ein (mitunter sehr hoher) Whatever-it-takes-CO2-Preis ist jedoch politisch nur denkbar und sozial vertretbar mit einer Pro-Kopf-Ausschüttung der gesamten Einnahmen, also mit einem vollständigen Klimageld.

In unserem aktuellen Papier stellen wir dar, wie auch nach dem Urteil des BVerfG zum KTF ein vollständiges Klimageld umsetzbar ist.

Foto: Kurt Michel/pixelio.de