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Mit der Carbon-Leakage-Verordnung für den nationalen Emissionshandel führt die Bundesregierung die Idee einer wirksamen CO2-Bepreisung ad absurdum. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jakob Schoof

In der deutschen Klimapolitik sind schon viele gute Ansätze unter dem Einfluss der Wirtschafts- und Industrielobbys zurechtgestutzt worden. Das Resultat waren lückenhafte Regulierungen und faule Kompromisse, die bei den BürgerInnen den Glauben an wirksamen Klimaschutz dahinschwinden ließen wie Gletscher in der Sommersonne.

Mit ihrer nun im Kabinett beschlossenen Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zeigt die Bundesregierung, dass sie daran bis auf Weiteres nichts ändern will. Und das in einer Zeit, da mit Ausnahme der AfD alle Parteien den Klimaschutz zum Kernanliegen erklären.

Im Einzelnen geht es um Folgendes: Seit dem 1.1.2021 gilt in Deutschland ein CO2-Preis für Emissionen aus fossilen Energieträgern. Betroffen davon sind Privathaushalte, Kraftfahrzeuge, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie kleinere und mittelgroße Industrieunternehmen, die nicht am EU-Emissionshandel teilnehmen.

Soweit die Theorie. In der Praxis will die Bundesregierung nun jedoch weite Teile des produzierenden Gewerbes vom CO2-Preis ausnehmen. Zwischen 60 und 95% ihrer CO2-Emissionen können sie, je nach Branche, weiterhin gratis ausstoßen.

Zur Begründung heißt es in der Verordnung: „Für dem nationalen Brennstoffemissionshandel unterfallende Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann [aus dem nationalen CO2-Preis] die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sog. Carbon-Leakage) …“.

Außerdem, so die Verordnung, sollte eine Gleichbehandlung zwischen kleineren Industriebetrieben und den größeren, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, sichergestellt werden. Denn Letztere bekommen ebenfalls den größten Teil ihrer Emissionszertifikate gratis zugeteilt.

Ausnahmen nach dem Gießkannenprinzip

Dem selbst gestellten Anspruch wird die Carbon-Leakage-Verordnung jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht. Denn sie berücksichtigt gerade nicht, ob „ausländische Wettbewerber keiner vergleichbar hohen CO2-Bepreisung unterliegen“. Zur Erinnerung: In zahlreichen anderen EU-Staaten gibt es bereits Steuern auf CO2-Emissionen.

Ebensowenig schert sich die Verordnung um die Frage, ob ein Unternehmen überhaupt im internationalen Wettbewerb steht und auch nicht, wie stark es tatsächlich durch den nationalen CO2-Preis betroffen ist. Vielmehr gilt der Grundsatz: Alle Betriebe, die bestimmten Branchen angehören, bekommen den größten Teil ihrer Zertifikate geschenkt. Und die Liste der „beihilfefähigen“ Branchen, wie sie in der Verordnung heißen, ist lang: 48 Industriesektoren und 13 Teilsektoren stehen darauf – von der Zementherstellung bis zu Produzenten von Backhefe und Milchpulver.

Das Problem ist weniger, dass eine solche Liste existiert, sondern dass sie viel zu großzügig ist: Selbst Branchen, die bei einem CO2-Preis von 25 Euro je Tonne gerade einmal 0,025 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung an den Staat abführen müssen, bekommen noch rund zwei Drittel ihrer CO2-Kosten erlassen.

Und das Beste kommt noch: Ein großer Teil der Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis fließt in die Absenkung der EEG-Umlage. Davon profitiert auch das produzierende Gewerbe – und zwar nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Jahr 2021 rund sechsmal so stark wie es durch die CO2-Preis belastet wird. Ursprünglich hatte das Bundesumweltministerium daher vorgeschlagen, wenigstens die EEG-Entlastung bei den CO2-Preis-Ausnahmen gegenzurechnen. Dieses Vorhaben wurde nun in den Kabinettsverhandlungen ad acta gelegt.

Man könnte nun argumentieren, wie dies Teile der CDU/CSU tun: Die Absenkung ist zumindest in diesem Jahr de facto gar keine. Vielmehr wendet der Bund einen Teil der Erlöse aus dem CO2-Preis und zusätzliche Haushaltsmittel nur dafür auf, ihn einigermaßen stabil zu halten. Die Industrie spart also kein Geld.

Diese Betrachtung gilt aber nur für 2021. Experten unter anderem von Agora Energiewende prognostizieren, dass die EEG-Umlage in den kommenden Jahren tatsächlich sinken könnte, wenn mehr und mehr Altanlagen für erneuerbare Energien aus der EEG-Förderung herausfallen. Und die Industrieausnahmen beim CO2-Preis gelten selbstverständlich auch dann noch.

Unterm Strich kann sich die deutsche Industrie also freuen. Sie steht nach der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes besser da als vorher. Nur dem Klima ist damit nicht gedient. Vielmehr gilt wie so oft in der Klimapolitik der Grundsatz: Die BürgerInnen zahlen die Zeche weitgehend allein.

Ein wirksamer CO2-Preis geht anders

Seit ihrer Gründung 2015 hat sich die Bürgerlobby Klimaschutz einen wirksamen CO2-Preis in Deutschland und Europa auf die Fahnen geschrieben. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und der Carbon-Leakage-Verordnung führt die Bundesregierung diese Idee gleich doppelt ad absurdum: Zum einen ist der CO2-Preis deutlich zu niedrig und zum anderen wird er nun noch mit Industrieausnahmen durchlöchert.

Zugleich zeigt sich daran, dass eine CO2-Steuer oder ein CO2-Festpreis (wie er in Deutschland momentan gilt) im Grundsatz keinen Deut besser ist als ein Emissionshandel. Bei beiden braucht es politischen Willen, damit sie ohne Schlupflöcher ihre Wirkung für den Klimaschutz entfalten können. Dieser politische Wille fehlt unserer Regierung offenbar.

Foto: Michaela Schmidt-Meier/PIXELIO