Brennstoffemissionshandelsgesetz – unter diesem sperrigen Namen wurde in Deutschland Anfang 2021 ein CO2-Preis für Emissionen aus fossilen Brennstoffen eingeführt. Neben Privathaushalten und dem Verkehr betrifft er auch Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe und kleinere Industrieanlagen, die nicht am europäischen Emissionshandel teilnehmen.
Nun wird in Berlin diskutiert, in welcher Höhe diese Betriebe gegen Nachteile geschützt werden sollen, die sie wegen des CO2-Preises im internationalen Wettbewerb erleiden. Einen Referentenentwurf für eine sogenannte „Carbon-Leakage-Verordnung“ hat das Bundesumweltministerium am 11. Februar vorgelegt. Im Anschluss waren Industrieverbände, Bundesländer und die Zivilgesellschaft aufgefordert, ihre Stellungnahmen einzureichen.
Als eine von ganz wenigen Klimaschutzorganisationen hat auch unsere Berliner Regionalgruppe eine Stellungnahme zur Carbon-Leakage-Verordnung verfasst. Sie steht hier auf der Website des Umweltministeriums. Alle Stellungnahmen, die zu dem Gesetzesentwurf eingereicht wurden, können hier eingesehen werden.
Ein wesentlicher Kritikpunkt unserer Aktiven ist, dass CO2-Preise und Klimaschutzbemühungen im Ausland beim deutschen Carbon-Leakage-Schutz nicht angerechnet werden sollen. Dadurch schießt die geplante Verordnung in vielen Bereichen weit über das Ziel hinaus und gewährt deutschen Unternehmen problematische Wettbewerbsvorteile im internationalen Wettbewerb. Andere EU-Länder erhalten so einen Anreiz, ihren Betrieben ähnlich großzügige Ausnahmen zu gewähren. Die so entstehende Entlastungsspirale würde Klimaschutzbemühungen torpedieren. Und auch bei den Gegenleistungen, die die Unternehmen für die CO2-Preis-Entlastung, erbringen müssen, sind die Vorgaben der Carbon-Leakage-Verordnung zu lax und undifferenziert, so die Stellungnahme unserer Aktiven.
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